Eine intakte Umwelt ist ein wichtiger weicher Standortfaktor, und der Schutz unserer Lebensgrundlagen ist für Unternehmen wichtig. Ob Existenzgründer oder Traditionsunternehmen – Betriebe haben vielfältige Möglichkeiten, etwas dafür zu tun. Ökologie und Ökonomie lassen sich mit Modernisierungsinvestitionen in Einklang bringen. So verschaffen beispielsweise eingesparte Energiekosten den Unternehmen Wettbewerbsvorteile. Spar- und Optimierungspotenziale gibt es in jedem Betrieb. Hierfür erforderliche Investitionen kosten aber erst einmal Geld. Daher hat die LfA Förderbank Bayern spezielle Angebote zur Förderung von Investitionen in Energieeffizienz- und Umweltschutzmaßnahmen.
Die Förderdarlehen sollen als Hilfe zur Selbsthilfe eigenverantwortliche Umweltschutz-, Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen, besonders im Zusammenhang mit sonstigen betrieblichen Investitionen, ermöglichen.
Mit dem Energiekredit und Energiekredit Plus unterstützen wir die Energiewende und helfen Unternehmen bei der Finanzierung aller energierelevanten Vorhaben, wie etwa der Anschaffung effizienterer Maschinen, Einrichtungen zur Wärme-/ Kälterückgewinnung oder stromsparender Beleuchtung. Bei nicht ausreichenden Sicherheiten kann die LfA bis zu einer Darlehenshöhe von 2 Millionen Euro mit einer Haftungsfreistellung von 50 Prozent den Kreditzugang erleichtern.
Mit unserem Energiekredit Regenerativ und Energiekredit Regenerativ Plus unterstützen wir bayerische Unternehmen bei Investitionen zur Strom-, Wärme- und Kälterzeugung auf Basis erneuerbarer Energien. Zudem werden Speichersysteme für Strom, Wärme und Kälte aus regenerativen Energien gefördert. Finanziert werden außerdem Investitionsmaßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot sowie zur Digitalisierung der Energiewende. Darlehenslaufzeiten und Zinsfestschreibungen bis zu 20 Jahren sind möglich.
Der Energiekredit Gebäude ergänzt die Zuschussförderung auf Basis der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit können Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Freiberuflern an gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden bzw. Gebäudeteilen gefördert werden, die hierfür eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. von der KfW gewährte Zuschussförderung (Investitionszuschuss oder Darlehen mit Tilgungszuschuss) auf Basis der Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Bereich Nichtwohngebäude (BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten. Zielsetzung des Energiekredit Gebäude ist es, Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor zu stärken, um damit die Energiewende in Bayern weiter voranzubringen.
Mit dem Ökokredit können bayerische Unternehmen ihre Investitionen in Umweltschutzmaßnahmen finanzieren. Der Kredit hilft beispielsweise bei der Einrichtung moderner Abwasserreinigungsanlagen, bei Investitionen zur Luftreinhaltung, zur Verbesserung des Lärmschutzes, zur verbesserten Abfallverwertung und zum Boden- und Grundwasserschutz. Gefördert werden außerdem Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel.
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